AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der contrast MEDIA SERVICE für Außenwerbung GmbH für die Nutzung des Portals 
doohmakers.de

Stand: 01. Mai 2015

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

  1.  Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der contrast MEDIA SERVICE für Außenwerbung GmbH, August-Horch Str. 10 a, 56070 Koblenz (nachfolgend „contrast MEDIA SERVICE“ genannt) gelten für die Nutzung des Portals doohmakers.de (nachfolgend „Portal“ genannt) und alle Buchungen über 
(a) die Schaltung von Werbung auf Werbeträgern zwischen contrast MEDIA SERVICE und Werbeträgeranbietern (nachfolgend „Publisher“ genannt) sowie (b) die Beschaffung von Werbeflächen über das Portal zwischen contrast MEDIA SERVICE und Werbekunden (nachfolgend „Advertiser“ genannt; Advertiser und Publisher zusammen nachfolgend „Nutzer“ genannt; beide Vertragsarten nachfolgend „Buchungen“ genannt). Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt A für alle Nutzer, die Besonderen Bestimmungen in Abschnitt B für Publisher und die Besonderen Bestimmungen in Abschnitt C für Advertiser. Diese AGB gelten für die Nutzung des Portals und für Vertragsabschlüsse, des weiteren auch für Buchungen, die nicht über das Portal vorgenommen werden.
  2. Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, auch wenn contrast MEDIA SERVICE im Einzelfall nicht widerspricht, soweit deren Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich von contrast MEDIA SERVICE bestätigt wurde.

2. Registrierung über das Portal, Zugang von Erklärungen, Rechteeinräumung

  1. Nutzungs- und buchungsberechtigt sind nur Unternehmer bzw. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäfts- bzw. rechtsfähig sind.
  2. Die Nutzung des Portals erfordert eine Registrierung des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen und seine Angaben stets aktuell zu halten.
  3. Hat der Nutzer im Rahmen der Registrierung oder Vertragsanbahnung ohne Nutzung des Portals angegeben, dass es sich bei ihm um eine Agentur handelt, ist contrast MEDIA SERVICE berechtigt, einen geeigneten Nachweis (z. B. Kopie des Auszuges aus dem Gewerberegister) zu verlangen.
  4. Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. E-Mails mit Angeboten oder Annahmen, Hinweise auf Änderungen der AGB etc.) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im Postfach des Nutzers auf dem Portal oder im E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung oder im Rahmen der Buchung außerhalb des Portals angegeben hat.
  5. Nach Registrierung wird für jeden Nutzer auf dem Portal ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Nutzer hat dazu bei der Registrierung eine Nutzerkennung und eine Zugangskennung zu wählen sowie die für die Nutzung des Portals und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben zu machen.
  6. Unabhängig davon, ob die Nutzer Buchungen über das Portal oder außerhalb des Portals vornehmen, gilt Folgendes: die Nutzer räumen contrast MEDIA SERVICE ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung (online oder offline) durch contrast MEDIA SERVICE ein einfaches Nutzungsrecht an den von den Nutzern verwendeten Marken, Kennzeichen und Unternehmensbezeichnungen und Logos ein. Die Nutzer sichern zu, dass sie zur Einräumung eines derartigen Nutzungsrechts berechtigt sind.

3. Allgemeine Pflichten der Nutzer bei Nutzung des Portals

  1. Nutzer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Nutzerkonto nur von ihnen selbst genutzt wird und müssen zu diesem Zweck ihre Zugangskennung geheim halten. Der Inhaber eines Nutzerkontos ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto ausgeübt werden, verantwortlich.
  2. Nutzer haben ihre Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die contrast MEDIA SERVICE zur Bereitstellung des Portals und der Erbringung der damit verbundenen Leistungen einsetzt, beeinträchtigt werden. contrast MEDIA SERVICE ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperren) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität der eingesetzten Systeme sicherzustellen.
  3. contrast MEDIA SERVICE ist berechtigt, den Zugang von Nutzern zu dem Portal dauerhaft zu sperren und diesen Nutzungsvertrag und die Buchungen ggf. fristlos zu kündigen, wenn diese das Portal missbräuchlich nutzen. In diesem Fall sind jegliche Ersatzansprüche der Nutzer – insbesondere hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen – und Ansprüche auf Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen ausgeschlossen.

4. Rechtsbeziehungen, Abschluss von Buchungen und Leistungen

      1. contrast MEDIA SERVICE betreibt mit dem Portal einen Marktplatz für digitale Werbeträger (DOOH). Advertiser können sich über das Portal und auch außerhalb des Portals Werbeflächen für ihre Werbekampagnen beschaffen. Publisher können über dieses Portal ihre Werbeflächen vermarkten. Vertragspartner von Advertisern und Publishern wird jeweils allein contrast MEDIA SERVICE, zwischen Advertisern und Publishern kommt es zu keinem Vertragsschluss. Die Beschaffung von Werbeflächen für den Advertiser durch contrast MEDIA SERVICE erfolgt im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB, den contrast MEDIA SERVICE mit dem Publisher zugunsten des Advertisers als Drittem im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB schließt. Der Advertiser erhält somit gegenüber dem Publisher ein eigenes Recht, die vertragsgegenständliche Leistung (Schaltung der Werbung und entsprechende Bereitstellung des Werbeträgers) zu fordern. contrast MEDIA SERVICE schuldet gegenüber dem Advertiser nur den Abschluss eines derartigen Vertrages, nicht hingegen die Schaltung der Werbung und entsprechende Bereitstellung der Werbeflächen. Diesbezügliche Ansprüche erwirbt der Advertiser unmittelbar gegenüber dem Publisher.
      2. Soweit auf dem Portal oder auf eine sonstige Weise voraussichtliche Preise für bestimmte Werbeflächen mitgeteilt werden, wurden diese von contrast MEDIA SERVICE auf der Basis der von Publishern hinterlegten Angaben und/oder weiterer Parameter (z. B. aktuell verfügbares Angebot und Nachfrage, technische Kosten, Rabatte, Provisionen, Payment-Kosten, Vergütung von contrast MEDIA SERVICE) automatisch kalkuliert. Derartige Preisangaben sind unverbindliche Indikatoren, die die Advertiser bei der Erstellung von Anfragen unterstützen.
      3. Vorgenannte Buchungen zwischen contrast MEDIA SERVICE und dem Nutzer kommen wie folgt zustande:
        – Der Advertiser stellt auf dem Portal oder auf eine sonstige Weise eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Buchung bestimmter Werbeflächen unter Angabe etwaiger besonderer Anforderungen ein (nachfolgend „Anfrage“).
        – Soweit Änderungen oder Konkretisierungen hinsichtlich der angefragten Leistungen und Konditionen (nachfolgend „Angebotskonditionen“) erforderlich sind, können diese mit contrast MEDIA SERVICE über dieses Portal oder auf eine sonstige Weise abgestimmt werden. Sonderleistungen werden zwischen Advertiser und contrast MEDIA SERVICE individuell vereinbart und dem Advertiser gesondert berechnet.
        – Nach Abschluss vorstehender Abstimmung kann der Advertiser gegenüber contrast MEDIA SERVICE über dieses Portal oder auf eine sonstige Weise ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages (nachfolgend „Buchung“) mit contrast MEDIA SERVICE abgeben. Eine derartige Bestellung ist gerichtet auf die Verpflichtung von contrast MEDIA SERVICE, mit einem Publisher zugunsten des Advertisers einen Vertrag gemäß den abgestimmten Angebotskonditionen abzuschließen. Bestellungen sind nicht widerruflich und haben eine Gültigkeit von acht Werktagen ab Abgabe. Werktag im Sinne dieser AGB sind alle Wochentage mit Ausnahme (i) von Samstagen und Sonntagen sowie (ii) aller gesetzlichen Feiertage in Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Advertiser ist verpflichtet, der Bestellung die zu bewerbenden Werbemittel, insbesondere die konkreten Werbeinhalte (nachfolgend „Werbemittel“) beizufügen bzw. die Werbemittel contrast MEDIA SERVICE bis zu einem in der jeweiligen Buchung seitens contrast MEDIA SERVICE genannten Termin zukommen zu lassen. Bei Verstößen gegen vorstehende Verpflichtung kann es dazu kommen, dass die Werbemittel von Publishern wegen Verstoß gegen Anforderungen des Publishers an Werbemittel zurückgewiesen werden und somit keine diesbezügliche Werbeschaltung erfolgt. Im Falle eines verschuldeten Verstoßes gegen die obige Verpflichtung ist dennoch das volle einzelvertraglich vereinbarte Entgelt zur Zahlung an contrast MEDIA SERVICE fällig, es sei denn der Advertiser weist nach, dass contrast MEDIA SERVICE ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums von acht Werktagen verfällt die Bestellung, wenn sie nicht von contrast MEDIA SERVICE angenommen wurde. Der Advertiser ist mit Annahme der Bestellung durch contrast MEDIA SERVICE verpflichtet, die in der Bestellung angegebenen Entgelte für (i) die Werbeschaltung und (ii) den Abschluss eines vereinbarungsgemäßen Vertrages mit Publishern zugunsten des Advertisers zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt an contrast MEDIA SERVICE zu zahlen.
        – Nach Abgabe der Bestellung durch den Advertiser gegenüber contrast MEDIA SERVICE erhält der Advertiser eine E-Mail (Eingangsbestätigung), die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme der Bestellung durch contrast MEDIA SERVICE dar. Die Annahme erfolgt erst durch eine entsprechende Buchungsbestätigung, die contrast MEDIA SERVICE per E-Mail an die vom Advertiser angegebene E-Mail-Adresse sendet.
        – Von contrast MEDIA SERVICE als verbindlich gekennzeichnete Angebote gegenüber Publishern sind gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Publisher zugunsten eines benannten Advertisers über die Bereitstellung der im Angebot angegebenen Werbeträger zur Schaltung von Werbung des benannten Advertisers. Ein entsprechendes Angebot von contrast MEDIA SERVICE hat eine Gültigkeit von drei Werktagen ab Abgabe. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt das Angebot, wenn es nicht von dem Publisher angenommen wurde.
      4. contrast MEDIA SERVICE behält sich vor, Anfragen, Angebote oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere falls absehbar ist, dass bei der Vertragsabwicklung Rechte Dritter verletzt würden oder gegen geltende Gesetze verstoßen würde. contrast MEDIA SERVICE wird den Nutzer in diesem Fall per E-Mail von der Ablehnung informieren.

5. Verfügbarkeit des Portals

Die Nutzung des Portals selbst ist kostenlos. contrast MEDIA SERVICE gewährleistet dementsprechend nicht die dauerhafte Verfügbarkeit des Portals.

6. Abrechnung

contrast MEDIA SERVICE ist berechtigt, die Rechnung elektronisch zu stellen, soweit nicht anders vereinbart wurde. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben zzgl. gesetzlicher MwSt.

7. Beendigung des Nutzungsverhältnisses; Laufzeit und Beendigung der einzelnen Buchungen

  1.  Jeder Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Nutzung des Portals jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung seines Nutzerkontos oder durch schriftliche Kündigung zu beenden. contrast MEDIA SERVICE kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.
  2. contrast MEDIA SERVICE ist berechtigt, das Portal-Nutzungsverhältnis und/oder Buchungen mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag und/oder einer Buchung verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass contrast MEDIA SERVICE ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
  3. Bereits abgeschlossene Buchungen bleiben von einer Beendigung des Portal-Nutzungsverhältnisses unberührt, wenn nicht seitens contrast MEDIA SERVICE ausdrücklich auch diesbezüglich eine Kündigung ausgesprochen wurde.
  4.  Die Laufzeit der jeweiligen Buchung und etwaige diesbezügliche ordentliche Kündigungsrechte sind in der jeweiligen Buchung geregelt. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber contrast MEDIA SERVICE bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
  5. Die Kündigung von Buchungen bedarf der Schriftform.

8. Haftung von contrast MEDIA SERVICE, höhere Gewalt

  1. contrast MEDIA SERVICE haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • für die Verletzung, Leib oder Gesundheit,
    • sowie im Umfang einer von contrast MEDIA SERVICE übernommenen Garantie.
  2. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 8.1. haftet contrast MEDIA SERVICE bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von contrast MEDIA SERVICE auf solche vertragstypischen Schäden und/oder einen solchen vertragstypischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von contrast MEDIA SERVICE sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von contrast MEDIA SERVICE.
  4. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Nutzers aufgrund der Haftung nach Ziffer 8.1 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Nutzers beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Nutzer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
  5. Höhere Gewalt, eintretende Betriebsstörungen oder sonstige von contrast MEDIA SERVICE nicht zu vertretende Fälle der Unmöglichkeit, die contrast MEDIA SERVICE ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Vertragsleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die gesetzlichen Rechte der Nutzer bleiben hiervon unberührt.

9. Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. contrast MEDIA SERVICE stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Beschaffung von Werbeflächen zur Verfügung und ist nicht für Inhalte der Nutzer, insbesondere nicht für Werbemittel der teilnehmenden Advertiser oder Inhalte der Publisher im Umfeld der Werbeflächen, verantwortlich.
  2. contrast MEDIA SERVICE überprüft die in 9.1 genannten Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt, um den Buchungsfluss zu beschleunigen.

10. Bonitätscheck

contrast MEDIA SERVICE ist berechtigt, alle geschäftsrelevanten Daten des Nutzers unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere zu speichern. Zum Zwecke der Bonitäts- und Kreditprüfung kann contrast MEDIA SERVICE bei Vorliegen und bei glaubhafter Darlegung eines berechtigten Interesses gegenüber der Creditsafe Deutschland GmbH (Schreiberhauer Straße 30, 10317 Berlin) die dort bezüglich des Nutzers gespeicherten Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematischer oder statistischer Verfahren ermittelt werden, abfragen. Auskunft über die bei Creditsafe Deutschland GmbH gespeicherten Daten erhält der Nutzer bei direkter Anfrage bei Creditsafe Deutschland GmbH (www.creditsafede.com).

11. Sonstiges

  1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder darunter abgeschlossenen Buchungen ist Koblenz.
  3. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, schließt dies die Textform im Sinne des § 126 b BGB ein.

B. Besondere Bestimmungen für Publisher

1. Portalnutzung und Leistungen

  1.  Der Publisher kann Werbeflächen auf dem Portal und auf sonstige Weise durch entsprechende Abgabe von Angeboten auf unverbindliche Anfragen von contrast MEDIA SERVICE hin anbieten. Die Einzelheiten hinsichtlich des Abschlusses von Buchungen mit contrast MEDIA SERVICE sind in Teil A Ziffer 4.3. geregelt.
  2.  Verträge zwischen Publisher und contrast MEDIA SERVICE über Bereitstellung von Werbeflächen und diesbezügliche Schaltung von Werbung werden immer zugunsten eines von contrast MEDIA SERVICE benannten Advertisers abgeschlossen. Der von contrast MEDIA SERVICE benannte Advertiser erhält neben contrast MEDIA SERVICE ein eigenes Recht, die zwischen contrast MEDIA SERVICE und dem Publisher vertraglich vereinbarte Leistung zu fordern.
  3. Der Publisher sichert zu, dass er zur Vermarktung der vertragsgegenständlichen Werbeflächen berechtigt ist und über diese Werbeflächen frei verfügen kann.
  4. Von contrast MEDIA SERVICE als verbindlich gekennzeichnete contrast MEDIA SERVICE -Angebote können innerhalb einer Frist von drei Werktagen von Publishern angenommen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt das Angebot.
  5. Verbindliche Preise sind im Verhältnis zwischen Publisher und contrast MEDIA SERVICE nur die in der jeweiligen Buchung vereinbarten Entgelte. Andere Angaben (wie z. B. Angaben des Publishers über Listenpreise für Werbeflächen), die der Publisher hinterlegt, oder die auf dem Portal angezeigt werden, sind nicht verbindlich, sondern dienen insbesondere der Unterstützung von Advertisern bei der Erstellung von Anfragen.
  6. Sind mit unverbindlichen Angeboten des Publishers zur Schaltung von Werbung und diesbezüglichen Bereitstellung von Werbeflächen weitergehende rechtliche und/oder technische Bedingungen verbunden, sind diese bei der Abgabe des unverbindlichen Angebots contrast MEDIA SERVICE zur Verfügung zu stellen.

2. Keine Gewähr für Werbeinhalte durch contrast MEDIA SERVICE

contrast MEDIA SERVICE übernimmt keine Gewähr für Brauchbarkeit und Inhalte der von dem Advertiser gelieferten Werbemittel. Die Haftung von contrast MEDIA SERVICE gemäß Teil A Ziffer 8.1 dieser AGB bleibt unberührt. contrast MEDIA SERVICE wird den Advertiser vertraglich verpflichten, keine rechtsverletzenden Werbemittel zu nutzen und alle contrast MEDIA SERVICE rechtzeitig vor Vertragsschluss mitgeteilten Bedingungen des Publishers hinsichtlich der technischen und sonstigen Anforderungen an Werbemittel einzuhalten.

3. Verfügbarkeit der Werbeflächen

Soweit der Publisher Buchungen mit contrast MEDIA SERVICE abgeschlossen hat, ist er verpflichtet, die entsprechende Platzierung der Werbung und die Abwicklung der Werbe-schaltung für den Advertiser vorzunehmen und ist für den Inhalt sowie für die volle Verfügbarkeit seiner Werbeflächen verantwortlich.

4. Vergütung des Publishers

Der Vergütungsanspruch des Publishers gegen contrast MEDIA SERVICE für eine Werbeschaltung entsteht mit Abschluss einer entsprechenden Buchung mit contrast MEDIA SERVICE und ist fällig nach Zahlungseingang des Advertisers.contrast MEDIA SERVICE überweist die an Publisher auszukehrenden Beträge ausschließlich auf das vom Publisher mitgeteilte Konto, soweit nicht anders vereinbart.

5. Vorgaben an das Werbeumfeld, Umgehung von Vergütungsmechanismen, Haftungsfreistellung

  1. Dem Publisher ist es untersagt, selbst oder durch Dritte
    •    die von contrast MEDIA SERVICE bzw. dem Advertiser übermittelten Werbemittel inhaltlich zu verändern;
    •    die vollständige Wiedergabe der von contrast MEDIA SERVICE bzw. dem Advertiser übermittelten Werbemittel einzuschränken oder zu behindern;
  2. Der Publisher darf Werbeflächen bei contrast MEDIA SERVICE nicht anmelden oder zum Bestandteil eines Angebots machen, wenn das teilnehmende Werbemedium
    •    gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende oder menschen-verachtende Inhalte;
    •    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
    •    Rechte Dritter verletzende Inhalte;
    •    oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte enthält oder auf Werbemittel solchen Inhalts verweist.
  3. Werbeträger, auf denen Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden, müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Gleiches gilt für die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel. Die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel darf zudem nicht den Ruf oder die Wertschätzung des Advertisers oder den seiner Marken beeinträchtigen.
  4. Verstößt der Publisher schuldhaft gegen die Verpflichtungen in den Ziffern 5.1. bis 5.3. entfällt der entsprechende Werbevergütungsanspruch gemäß Ziffer 4 des Publishers ersatzlos, es sei denn der Publisher weist einen geringeren Schaden nach. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen in den Ziffern 5.1. bis 5.4. durch den Publisher hat contrast MEDIA SERVICE das Recht, die entsprechende Werbevergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten, es sei denn der Publisher leistet Sicherheit in gleicher Höhe.
  5. Werden gegen contrast MEDIA SERVICE im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Publishers gegen die Verpflichtungen in den Ziffern 5.1. bis 5.3. stehende Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, werden sich contrast MEDIA SERVICE und der Publisher hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr derartiger Ansprüche in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Publisher die Federführung übernimmt. Bleiben sachgerechte Weisungen des Publishers innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, so wird contrast MEDIA SERVICE die geltend gemachten Ansprüche nach billigem Ermessen behandeln.
  6. Entstehen contrast MEDIA SERVICE im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung der in Ziffer 5.6. genannten Ansprüche (bei einem schuldhaften Verstoß des Publishers gegen die Verpflichtungen in den Ziffern 5.1 bis 5.3) Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Publisher contrast MEDIA SERVICE von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen contrast MEDIA SERVICE aufgrund eines von ihr abgeschlossenen Vergleichs, der zuvor zwischen contrast MEDIA SERVICE und dem Publisher abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Publisher contrast MEDIA SERVICE hiervon freistellen.

C. Besondere Bestimmungen für Advertiser

1. Leistungen

  1. Der Advertiser legt durch Angabe der auf dem Portal abgefragten Informationen (u.a. Festlegung der Werbeflächen bzw. Werbeflächenkategorien sowie deren Anzahl, Angabe der Werbeinhalte etc.) bzw. durch Mitteilung an contrast MEDIA SERVICE in seiner unverbindlichen Anfrage fest, welche Leistungen gewünscht sind. contrast MEDIA SERVICE bietet dem Advertiser nach Eingang diesbezüglicher Publisher-Angebote dann auf dem Portal oder auf eine sonstige Weise die Möglichkeit, eine entsprechende Bestellung abzugeben, die auf den Abschluss eines Vertrages zugunsten des Advertisers durch contrast MEDIA SERVICE mit Publishern gerichtet ist, mit dem sich Publisher verpflichten, entsprechend der Bestellung auf bestimmten Werbeflächen Werbung des Advertisers zu schalten. Als Gegenleistung schuldet der Advertiser das in der Buchung vereinbarte Entgelt.
  2. Der Advertiser ist verpflichtet, nach Abschluss einer Buchung etwaige in dem der Bestellung zugrundeliegenden unverbindlichen Angebot von contrast MEDIA SERVICE mitgeteilten technischen Bedingungen des Publishers vollumfänglich zu beachten. Die für den Advertiser für die jeweilige Buchung relevanten Bedingungen werden dem Advertiser per E-Mail zugeschickt oder können vom Advertiser zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Einloggen in das Portal abgerufen werden.
  3.  Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, macht contrast MEDIA SERVICE gegenüber Advertisern keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die zu beschaffenden Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber, in welcher Höhe ein Publisher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Advertiser entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeträgern die Werbung gebucht werden soll. Ein Ausschluss von Konkurrenzunternehmen bei Vergabe der Werbeflächen wird nicht zugesichert.

2. Verantwortlichkeit des Advertisers, Haftungsfreistellung

  1. Advertiser sind vollumfänglich allein verantwortlich für (i) ihre verwendeten Werbemittel (technisch und inhaltlich) und für (ii) die rechtzeitige, den mitgeteilten Anforderungen entsprechende Übersendung der Werbemittel an den mitgeteilten Ort.
  2. Der Advertiser sichert zu, dass von ihm auf dem Portal oder anderweitig zum Zwecke des Einsatzes im Zusammenhang mit der Buchung bereitgestellte Werbemittel sowie die beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht im bestimmungsgemäßen Verbreitungsgebiet der Werbung sowie der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, und dass er über sämtliche Rechte an den Werbemitteln, insbesondere Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, soweit für die Schaltung der Werbemittel erforderlich, frei verfügen kann.
  3. Werden gegen contrast MEDIA SERVICE im Zusammenhang mit der Durchführung von Buchungen, die mit oder zugunsten des Advertisers geschlossen wurden, stehende Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, die auf die vertragsgemäße Verwendung auf von dem Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemitteln zurückzuführen sind (nachfolgend „Drittansprüche“ genannt), werden sich contrast MEDIA SERVICE und der Advertiser hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr von Drittansprüchen in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Advertiser die Federführung übernimmt. Bleiben sachgerechte Weisungen des Advertisers innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, so wird contrast MEDIA SERVICE die geltend gemachten Drittansprüche nach billigem Ermessen behandeln.
  4. Entstehen contrast MEDIA SERVICE im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung von Drittansprüchen Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Advertiser contrast MEDIA SERVICE von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen contrast MEDIA SERVICE aufgrund eines von ihr abgeschlossenen Vergleichs, der zuvor zwischen contrast MEDIA SERVICE und dem Advertiser abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Advertiser contrast MEDIA SERVICE hiervon freistellen.

3. Anforderungen an Werbeinhalte

  1. Der Advertiser ist verpflichtet, auf dem Portal keine Werbemittel hochzuladen, zu verlinken, einzugeben, oder sonst wie zum Einsatz im Rahmen von Buchungen bereit zu stellen, die
    •    wenn sie für den Einsatz im Umfeld von redaktioneller Berichterstattung bestimmt sind, nicht eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen (z. B. durch Kennzeichnung als „Anzeige“ oder „Werbung“);
    •    die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen
Werberates nicht beachten;
    •    gegen Jugendschutzrecht verstoßen;
    •    gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende,
    •    menschenverachtende Inhalte;
    •    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
    •    Rechte Dritter verletzende Inhalte;
    •    oder sonst gesetzeswidrige Inhalte enthalten oder auf Werbemittel solchen Inhalts verweisen.

4. Abweichungen bei Leistungserbringung, Beanstandungen und Einschränkungen bei spezifischen Werbeformen, Verjährung

  1. Der Advertiser erkennt an, dass unwesentliche und geringfügige Abweichungen in der Farb- oder Tonwiedergabe produktimmanent sind und aufgrund der Übertragung der in der Werbeanzeige enthaltenen Information zwischen verschiedenen Medien nicht komplett vermieden werden können. Ansprüche des Advertisers im Falle von witterungsbedingten Schäden bestehen nicht. Bei Schäden und Mängeln, die auf contrast MEDIA SERVICE oder dem Publisher zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, gilt Teil A Ziff. 8 dieser AGB.
  2. Der Advertiser ist verpflichtet, die Ausführung der jeweils bestellten Leistung (z.B. Veröffentlichung einer Werbeanzeige) zu prüfen. Beanstandungen bei erkennbar nicht vertragsgemäßer Ausführung der Leistung sind contrast MEDIA SERVICE unverzüglich unter Angaben des konkreten Standortes, des Zeitpunkts der Feststellung der Beanstandung und zusammen mit geeigneten Nachweisen (z.B. Fotografien) anzuzeigen.
  3. Entspricht die Ausführung der gebuchten Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche oder geringfügige Abweichung im Sinne des Teils C Ziff. 4.1 vor, so stehen dem Advertiser die gesetzlichen Rechte zu. Etwaige Ansprüche aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung von contrast MEDIA SERVICE verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Ansprüche, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von contrast MEDIA SERVICE, Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, Ansprüche in Bezug auf eine von contrast MEDIA SERVICE übernommene Garantie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Rechteeinräumung, Datenübermittlung, Veröffentlichung in weiteren Medien

  1. Der Advertiser räumt mit dem Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbemittel auf dem Portal oder der sonstigen Bereitstellung zur Verwendung im Zusammenhang mit Buchungen contrast MEDIA SERVICE und dem Publisher für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Werbemittel in der einzelvertraglich vereinbarten Weise für Werbeschaltungen zu nutzen.
  2. contrast MEDIA SERVICE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Buchungen erteilte Werbeaufträge ergänzend auch in anderen Medien zu veröffentlichen. Die seitens des Advertisers zur Verfügung gestellten Materialen können dabei an die jeweiligen medienspezifischen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den zusätzlichen Medien kann vom Veröffentlichungsergebnis in den gebuchten Medien abweichen. Dem Advertiser entstehen durch diese zusätzliche Veröffentlichung keine Zusatzkosten. Sofern der Advertiser keine zusätzliche Veröffentlichung wünscht, ist er verpflichtet, dies contrast MEDIA SERVICE im Rahmen der Buchung mitzuteilen.

6. Vergütung, Stornierung durch den Advertiser, Kündigung durch contrast MEDIA SERVICE

  1. Vertraglich vereinbarte Entgelte sind zum in der jeweiligen Buchung vereinbarten Zeitpunkt fällig. Der Advertiser erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle der Zahlung über Kreditkarte, per Lastschrift oder per PayPal eine Belastung der Karte bzw. des Kontos vor Ausführung der Leistung durch contrast MEDIA SERVICE erfolgen kann.
  2. Dem Advertiser stehen unterschiedliche Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die jeweils möglichen Zahlungsmethoden werden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. dem Advertiser von contrast MEDIA SERVICE mitgeteilt. Einzelne Zahlungsmethoden können mit einem Service-Aufschlag versehen werden. Der Advertiser wird über diesen Aufschlag vor Abgabe seines Angebots auf Abschluss einer Buchung informiert. Bei jeder Zahlungsmethode ist der Nutzer verpflichtet, bei der Angabe der Zahlungsdaten richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
  3. Etwaige von Publishern gewährte Skonti stehen contrast MEDIA SERVICE zu.
  4. Der Advertiser hat das Recht, bestimmte Buchungen bis zu einem in der Bestellbestätigung der jeweiligen Buchung genannten Termin schriftlich zu stornieren. Die Stornierung bedarf keiner Begründung. Nach Ablauf der jeweiligen Stornierungsfrist ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Im Falle einer Stornierung ist der Advertiser verpflichtet, an contrast MEDIA SERVICE eine Aufwandspauschlage von 10 % des Nettoauftragswertes der betroffenen Buchung zu zahlen.
  5. Das Geschäftsverhältnis zwischen contrast MEDIA SERVICE und dem jeweiligen Publisher hängt maßgeblich von der rechtzeitigen Bestellung und vollständigen Bezahlung der Werbemaßnahme ab. Insbesondere etwaige Sonderkonditionen hängen von der ordnungsgemäßen Ausführung der vorherigen Bestellungen ab. Aus diesem Grund gilt Folgendes: zahlt der Advertiser die vereinbarten Entgelte nicht vollständig innerhalb der Fälligkeit, ist contrast MEDIA SERVICE berechtigt, die jeweilige Buchung fristlos zu kündigen. Im Falle einer derartigen Kündigung ist der Advertiser verpflichtet, einen Betrag von 10 % des Nettoauftragswertes der betroffenen Buchung an contrast MEDIA SERVICE zu zahlen. Weitere gesetzliche Rechte von contrast MEDIA SERVICE bleiben unberührt. Im Falle von Schadenersatzzahlungen wird die obige Zahlung auf die Schadenersatzhöhe angerechnet.